Logo BlBürgerliste/Die Grünen

FraktionFraktion im Stadtrat Dessau-Roßlau

Wir für Dessau-Roßlau

Einzelhandelsgutachten für Zentrenkonzept

02.04.2008 Mit der Novellierung des Baugesetzbuches wurde der Schutz zentraler Versorgungsbereiche als Aufgabe und Handlungsfeld kommunaler Entwicklungspolitik erhoben. Damit haben sich die Spielräume der Stadt zur Steuerung des Einzelhandels insbesondere unter dem Aspekt der Nahversorgung der Bevölkerung vergrößert.

Deshalb wurde ein im Herbst 2007 in Auftrag gegebenes Einzelhandelsgutachten von Bau- und Wirtschaftsausschuss beschlossen und liegt nun dem Stadtrat zur Bestätigung vor. Parallel zum Einzelhandelskonzept wurde die Arbeiten an einem Zentrenkonzept aufgenommen, das die Empfehlungen des Einzelhandelsgutachtens in Form eines strategischen Konzeptes zusammenfassen soll.

Das Einzelhandelsgutachten empfiehlt zunächst eine weitere Stärkung der oberzentralen Versorgungsfunktion des Gesamtstandortes. Durch den absehbaren Einwohnerrückgang in der Stadt und ihrem regionalen Einzugsgebiet wird sich auch das potentielle Kaufkraftvolumen reduzieren. Vor diesem Hintergrund muss sich der Einzelhandelsstandort Dessau-Roßlau vorrangig in qualitativer und nur an ausgewählten Stellen in der Innenstadt in quantitativer Weise entwickeltn. Deshalb soll die Ansiedlung bzw. die Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten künftig auf die zentralen Versorgungsbereiche beschränkt werden.

Ein großes Problem ist, dass infolge der Entwicklungen nach der Wende sich im Zentrum von Dessau-Roßlau nur 21% der Gesamtverkaufsfläche befindet, mit der immerhin 28% des Gesamtumsatzes realisiert wird. Mehr als die Hälfte der Gesamtverkaufsfläche ist in den dezentralen Standorten Junkerspark, Mildensee sowie im Gewerbegebiet Mitte platziert.

Parallel zur Stärkung der Innenstadt sollen die im Rahmen des Konzeptes herausgearbeiteten Nahversorgungszentren für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in ihrem Bestand gesichert und ausgebaut werden. Der Einzelhandel in den nicht integrierten Standorten genießt Bestandsschutz, Neuansiedlungen an nicht integrierten Bereichen sollten der Vergangenheit angehören. Durch die enge Verzahnung des Einzelhandelsgutachtens mit dem Zentrenkonzept wird die Stadt demnächst über ein Planungsinstrument verfügen, mit dem die Handelsentwicklung effektiver gesteuert werden kann. Fehlentwicklung und Deformation aus der Vergangenheit lassen sich damit jedoch nur bedingt korrigieren.

Dr. Holger Schmidt