Neue Prioritäten
14.03.2003 Die seit Anfang der neunziger Jahre laufende städtebauliche Sanierung in Dessau-Nord hat für jedermann sichtbare positive Veränderungen gebracht. Auf Grund der allgemein schlechten Haushaltslage werden die für die weitere Sanierung zur Verfügung stehenden Mittel gesenkt. Die Erfüllung der Sanierungsziele bis zum Jahr 2015 wird von der Stadtverwaltung insgesamt als gefährdet eingeschätzt.
Deshalb ist der Stadtrat gefordert, die Schwerpunktsetzung der Sanierungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr zu überprüfen. Im Stadtrat am 12. März stand der Finanzierungsplan für das Jahr 2003 auf der Tagesordnung. Demnach sollten 21,6 Prozent der gesamten Mittel für die Unterstützung privater Maßnahmen an den Gebäuden und 65,2 Prozent für den Straßenbau im Schlachthofgelände ausgegeben werden. Für die Sanierung der Anliegerstraßen sind keine Mittel eingeplant.
Die Alternative Fraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht, der jedoch von der Mehrheit des Stadtrates abgelehnt wurde. Inhalt des Antrages war, an Stelle der Fortsetzung der Schlachthoferschließung zunächst die derzeit noch nicht sanierten Marienstraße, Teichstraße und Wörlitzer Straße grundhaft zu erneuern sowie mehr Gelder für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand einzusetzen.
Angesichts der in der Stadt leer stehenden Gewerbeflächen halten wir den weiteren Ausbau des Schlachthofareals und die Erschließung eines weiteren Gewerbegebietes zur Zeit nicht für vertretbar. Dies gilt um so mehr vor dem Hintergrund der knapper werdenden öffentlichen Mittel.
Auch das Argument, dass die Schlachthoferschließung als Teil der Nordumgehung wichtiger Bestandteil des Hauptverkehrsstraßennetzes ist, können wir nicht gelten lassen. Weder gibt es für die weitergehenden Teile der umstrittenen Baumaßnahme überhaupt Planungsrecht, noch ist derzeit eine Finanzierung im Finanzplan der Stadt Dessau darstellbar.
Wir haben die Vorlage der Verwaltung auch deshalb abgelehnt, weil wir nicht wollen, dass die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet diese Straße schlussendlich mitbezahlen werden. Denn es ist so, dass in einigen Jahren nach Abschluss der Sanierung von jedem Grundstückseigentümer ein sogenannter Verbesserungsbeitrag als finanzielle Beteiligung erhoben wird. Deshalb halten wir es für notwendig, dass diese Verbesserung tatsächlich im Kern des Sanierungsgebietes stattfindet. Die Verwendung der Sanierungsmittel für den Bau von Umgehungsstraßen ist aus unserer Sicht ein zweckentfremdeter Einsatz der Fördermittel.
Dr. Holger Schmidt (die alternative fraktion)
